Garantiebedingungen "Einstellungsgarantie"
Schmitz Digital GmbH, Heinz-Nixdorf-Str. 21, 41179 Mönchengladbach
HRB 100183, Amtsgericht Düsseldorf
§ 1 Anwendungsbereich
1. Erhält der Kunde eine Einstellungsgarantie im Rahmen der Zusammenarbeit von Schmitz Digital GmbH erfolgt diese Garantie ausschließlich aufgrund dieser Garantiebedingungen als Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Schmitz Digital GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Garantiebedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Schmitz Digital GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Schmitz Digital GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Garantiebedindungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Garantiebedigungen
3. Die Dienstleistungen und Angebote von Schmitz Digital GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute i.S.d. HGB.
§ 2 Erweiterte Mitwirkungspflicht
Die unter § 3 der Allgemeinen Geschäftsbedigungen genannte Mitwirkungspflicht des Kunden erweitert sich bei erhalt der Einstellungsgarantie um die folgenden Punkte:
Der KUNDE verpflichtet sich mit Vertragsabschluss, die notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, dass der KUNDE:
•⁠ ⁠dem ANBIETER auf dessen Aufforderung unverzüglich alle vom ANBIETER angefragten Auskünfte zu erteilen, einschließlich zu den Arbeitsplätzen und offenen Arbeitsstellen im Betrieb des KUNDEN, Infos zum Unternehmen oder der Kanzlei des KUNDEN, den Aufgaben seiner Mitarbeiter, seinen Anforderungen, den angebotenen Benefits, den gezahlten oder angebotenen Gehältern und dem Startdatum der Kampagne;
•⁠ ⁠das Onboarding muss innerhalb von 2 Wochen nach Beauftragung erfolgt sein;
•⁠ ⁠negative Rezensionen (speziell auf Google und Kununu) und andere Elemente von seinen Profilen und Präsenzen im Internet entfernen lässt, die nach Bewertung des ANBIETERS potenzielle Bewerber abschrecken könnten;
•⁠ ⁠Arbeitsbedingungen (d. h. Modalitäten bezüglich Gehalt, Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Arbeitsstunden) vorhält, die mindestens dem Durchschnitt der Konkurrenz auf dem Markt entsprechen;
•⁠ ⁠vom ANBIETER erteilte Empfehlungen befolgt und empfohlene Maßnahmen umsetzt, zum Beispiel indem der KUNDE den Link zu seiner neuen Karriereseite in seiner Website verlinkt oder verlinken lässt
•⁠ ⁠Sämtliche Termine mit dem ANBIETER wahrnimmt und Anfragen des ANBIETERS innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang beantwortet;
•⁠ ⁠eine ca. 2-stündige Fotoproduktion muss innerhlab von 30 Tagen ermöglicht werden;
•⁠ ⁠gewährleistet, dass das empfohlene Werbebudget zur Verfügung gestellt wird und alle vom ANBIETER gestellten Rechnungen pünktlich per Lastschrift eingezogen werden können;
•⁠ ⁠die vom ANBIETER vorgegebenen grundlegenden technischen Einrichtungen nutzt und sich die bereitgestellten Informationen, insbesondere die Videos und Anleitungen im Kundenportal des ANBIETERS vollständig erarbeitet und anwendet
•⁠ ⁠Vorgaben des ANBIETERS zum Bewerbungsprozess einhält, insbesondere die bereitgestellten Skripte und Leitfäden verwendet, die dem KUNDEN über das Kundenportal des ANBIETERS bereitgestellt werden;
•⁠ ⁠Bewerber innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Bewerbung kontaktiert sowie den Status und Updates im Bewerber-Management-System zu jedem Bewerber innerhalb von 5 Werktagen nach Bewerbung vergibt.





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Andreas Schmitz
Leitender Strategieberater
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